Würdevoller Abschied

Bestattungen Winter

In der Zeit von Schmerz und Trauer begleiten wir Sie und Ihre Angehörigen einfühlsam und verständnisvoll.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie gerne zu weiteren Themen wie Bestattungsvorsorge, Bestattungsformen, Ansprechpartner, Abläufe vor und nach der Bestattung, und vieles mehr und dafür nehmen wir uns die Zeit die Sie brauchen. Sie haben Wünsche die etwas außergewöhnlich sind, wir bemühen uns auch diese zu erfüllen.

Kompetente Beratung und Betreuung

Kompetente ­Beratung

Umfassende Bestattungs-Beratung, gerne auch bei Ihnen daheim. Beratung bei Särgen, Urnen, Kränze und Blumendekoration. Persönliche und kostenlose Vorsorgeberatung.

Umfassende­ Betreuung

Abholung und Überführung im In- und Ausland. Aufbewahrung und Verabschiedung, auch daheim.

Gestaltung der Trauerfeier

Vermittlung von Kirchenmusikern. Terminabsprache mit den Pfarrämtern sowie den Friedhof. Gestaltung von Traueranzeigen, Sterbebildern, Trauerbriefen und Danksagungen

Leitung und Organisation

Organisation der gesamten Bestattung. Leitung und Organisation der Trauerfeier.

Erledigung der Formalitäten

Wir kümmern uns um alle erforderlichen Formalitäten und notwendigen Behördengängen.

Hilfe auch nach der Bestattung

Unterstützung nach der Bestattung, Auf Wunsch übernehmen wir auch die notwendigen Ab- und Ummeldungen.

Bestattungen Winter - Ihr Bestatter für Nürnberg und Umgebung

Die Zeit danach

Vieles muss erledigt werden trotz des Schmerzes über den Verlust eines geliebten Menschen. So weit es uns möglich ist, unterstützen wir Sie auch in dieser Zeit. Nach der Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt, müssen noch viele weitere Abmeldungen erfolgen. Um dies schnell und zuverlässig erledigen zu können, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung.

  • Krankenkasse
  • Versorgungsamt
  • Rentenservice der Deutschen Post AG (gesetzliche Rente/n)
  • Abmeldung der Rente/n des Verstorbenen
  • „Sterbevierteljahr“ – wenn ein/e Witwe/r zurückbleibt wird die 3 monatige Fortzahlung der Rente der/s Verstorbenen in voller Höhe beantragt (muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen)
  • Antrag auf Witwen-/bzw. Witwerrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen.
Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden. Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt. Bei diesem Termin sind einige Unterlagen mitzubringen:
  • Sterbeurkunde mit Aufdruck (gesetzl. Sozialversicherung/amtliche Zwecke/für Rente)
  • Rentenbescheid des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
  • Beginn des jeweiligen Rentenbezuges
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hinterbliebenen
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Bankverbindung (Kontoauszug, EC-Karte)
  • Name, Anschrift und Krankenversicherten-Nr. des Verstorbenen und des Hinterbliebenen (Krankenversichertenkarte)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde eines Kindes (Familienstammbuch)
  • gegebenenfalls Vollmacht, falls der Antragsteller nicht selbst unterschreiben kann
  • Datum der Beantragung des Sterbevierteljahres
Weitere Anträge, An- und Abmeldungen:
  • Antrag auf Halbwaisen- oder Waisenrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen (Termin vereinbaren!) Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden. Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt.
  • Beamtenpension bei der zuständigen Servicestelle abmelden und Witwen-/bzw. Witwerversorgung beantragen
  • Bezirk
  • Sozialamt
  • Kriegsversehrtenrente
  • Wohngeld
  • Beihilfe
  • Blindenhilfe
  • Versicherungen: Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen, KFZ, Hausrat,…
  • Banken: Bankkonten, Kreditkarten, Einzugsermächtigungen, Bausparverträge
  • Beim Arbeitgeber sind sämtliche Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweisheft der Rentenversicherung anzufordern. Außerdem anfragen, ob der Arbeitgeber Beihilfe zu den Bestattungskosten gewährt und ob Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht.
  • Betriebsrente
  • Zusatzversorgungen – VBL, ZVK, KVBW…
  • Abmeldung der Hinterbliebenenrente/Waisenrente oder Antrag auf Hinterbliebenenrente/Waisenrente
  • Abmelden und Antrag auf Hinterbliebenenrente/Waisenrente stellen
  • Behandelnde Ärzte
  • Termine absagen
  • Gewerkschaft
  • Nachlassgericht
Das Standesamt übersendet dem Nachlassgericht des Wohnortes des Verstorbenen eine Todesanzeige. Hat der Verstorbene zu Hause ein privates Testament verwahrt, so sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies dem Nachlassgericht zu übergeben.
  • Haushaltsauflösung/Entrümpelung
  • Rundfunk (GEZ), Kabel, Premiere
  • Miete, Energieversorger, Müllabfuhr
  • Telefon, Handy
  • Zeitschriften/Abos
  • Mitgliedschaften
  • Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen
  • „Digitales Erbe“ (Accounts, social networking, Onlinebanking, Daten, Adressen etc.)
  • Steinmetz: Inschrift, Grabgestaltung
  • Grabpflege (wer? wie?)
  • Danksagung
  Einige Tage oder Wochen nach der Bestattung können Sie entscheiden, ob Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung schalten und/oder Danksagungskarten verschicken möchten Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind in manchen Fällen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

DOWNLOAD der Ceckliste.pdf >>